Die ATT-Entscheidung ist eine gute Nachricht – nicht nur für den Datenschutz
Menso de Buhr, 21. August 2026Das Bundeskartellamt hat entschieden, dass Apple seine eigenen Angebote bei den Regeln für die Datennutzung zu Werbezwecken nicht besser behandeln darf als die seiner Wettbewerber. Für mich ist das aus zwei Gründen eine gute Nachricht – und nur einer davon hat mit Datenschutz zu tun.
Erstens: Der Datenschutz gewinnt.
App Tracking Transparency (ATT) war und ist im Kern richtig. Nutzer:innen sollen aktiv entscheiden können, ob und wie ihre Daten für Werbung genutzt werden. Diesen Grundgedanken habe ich immer verteidigt – und werde ich weiter verteidigen. Was falsch war, war die Umsetzung: Apple hat mit einer freundlichen, eloquenten Sprache für die eigene "Personalisierung" geworben, während Drittanbieter mit einer alarmierenden, kaum verhandelbaren "Tracking"-Warnung abgestraft wurden. Genau diese Schieflage hat das Amt jetzt beendet.
Zweitens – und das wird in der Debatte oft übersehen: Advertiser gewinnen auch.
Bislang war der ATT-Prompt eine Blackbox mit vorgegebenem, kaum anpassbarem Wortlaut. Das ändert sich jetzt fundamental. App-Anbieter bekommen deutlich mehr Raum, um zu erklären, welche Daten zu welchem Zweck erhoben werden und was das für das eigene Nutzererlebnis bedeutet – statt einer nackten Ja/Nein-Frage ohne Kontext. Sie können auf bereits erteilte datenschutzrechtliche Einwilligungen verweisen, statt Nutzer:innen ein zweites Mal mit derselben Frage zu behelligen. Und sie dürfen nach einem Jahr erneut fragen, wenn jemand beim ersten Mal abgelehnt hat.
Das klingt nach Detailarbeit an einem Consent-Dialog. Ist es aber nicht. Es verändert den gesamten User-Flow: Wie Prompts gebaut, gebündelt und in welcher Reihenfolge sie ausgespielt werden, wird sich spürbar verbessern. Aus einer starren, einmaligen Hürde wird ein Prozess, der Kontext liefert, Wiederholungen vermeidet und zweite Chancen erlaubt.
Und genau das wird die Opt-in-Rate erhöhen – branchenübergreifend.
Ich erwarte, dass diese drei Hebel – Erklärung, Verweis auf bestehende Einwilligung, erneute Abfrage nach einem Jahr – nicht nur bei einzelnen Apps, sondern über die gesamte Industrie hinweg zu höheren Zustimmungsraten führen. Es gibt aber noch einen vierten, weniger offensichtlichen Effekt: Die Hürde, den Prompt überhaupt erst auszuspielen, sinkt. Brands, die aus Bedenken bislang ganz auf eine ATT-Abfrage verzichtet haben – weil ihnen zum Beispiel die alarmierende Tracking-Sprache zu riskant fürs eigene Markenbild war – haben jetzt eine deutlich geringere Einstiegshürde. Wer bisher gar nicht gefragt hat, wird künftig fragen. Und jede zusätzliche Abfrage ist eine zusätzliche Chance auf ein Opt-in.
Zusammengenommen ist das für mich eine klare Rechnung: mehr Kontext, weniger Redundanz, zweite Chancen und mehr Apps, die überhaupt fragen. Meine Erwartung: Das wird die Opt-in-Raten branchenübergreifend spürbar nach oben treiben. Das Bundeskartellamt selbst betont zwar, dass höhere Zustimmungsraten nicht das Ziel des Verfahrens waren – aber ein Nebeneffekt kann trotzdem eintreten, ohne dass er das Ziel war. Ob es am Ende zwei, zehn oder zwanzig Prozentpunkte sind, wird sich erst zeigen; dass die Richtung nach oben zeigt, halte ich für die naheliegendste Wette.
Kritiker werden einwenden, dass die eigentliche Selbstbevorzugung damit nicht restlos beseitigt ist, und dass Nutzer:innen künftig mit längeren, komplexeren Dialogen konfrontiert werden könnten. Die Verbände, die das Verfahren angestoßen haben – ZAW, BDZV, Markenverband und andere –, gehen sogar weiter und nennen die Abhilfe "zu nachsichtig", weil Drittanbieter in vielen Fällen weiterhin zwei Abfragen zeigen müssen. Diese Sorge ist berechtigt und gehört in die Debatte. Aber sie ändert nichts an der Grundrichtung: Der Prompt wird fairer gegenüber Drittanbietern und gleichzeitig nutzbarer für die gesamte Werbeindustrie. Das ist selten – und deshalb ist dieses Urteil mehr als eine juristische Fußnote. Es ist eine Chance, die Advertiser jetzt nutzen sollten.