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DATA

Consent Management heißt auch Überzeugungsarbeit leisten

Frederik Timm, 18. Oktober 2019
Bild: Artmen Beliakin;CC0 - unsplash.com

Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 1. Oktober 2019 ist klar: Wer die Einwilligung zur Datenverarbeitung seiner Webseitenbesucher DSGVO-konform einholen will, der benötigt einen aktiven Opt-in des Nutzers – inklusive vorheriger Auswahl, welcher Datenverarbeitung er zustimmt. Der EuGH schiebt mit seinem Urteil einer bis dahin gültigen Praxis den Riegel vor. Für Webseitenbetreiber gilt nun, Überzeugungsarbeit bei den Nutzern zu leisten.

Nach der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 verschärften sich die Regelungen rund um die Nutzung von Cookies zu werblichen Zwecken. Seither holen die meisten Webseitenbetreiber den Consent ihrer Nutzer ein und viele von ihnen setzen dabei auf das Prinzip des voreingestellten Consents, bei dem die Verbraucher lediglich das Verwenden von Cookies bestätigen mussten und alle relevanten Häkchen schon für sie gesetzt waren.

Nach dem Urteil des EuGH vom 1. Oktober ist diese Verfahrensweise jedoch nicht datenschutzkonform. Bei der Zustimmung zum Datensammeln durch Cookies darf dem Verbraucher keine automatische Einwilligung “untergejubelt” werden. Vielmehr muss der Cookie-Nutzung aktiv, durch das Setzen eines Häkchens und anschließendem Klick auf den „Akzeptieren“-Button, zugestimmt werden.

Bild: Usercentrics Lisa Gradow

Bei Anbietern für Consent-Management-Plattformen (CMP) hat das Urteil für eine stark wachsende Nachfrage gesorgt. Lisa Gradow, Co-Founder von Usercentrics, berichtet: „Auch Unternehmen, die bis dato noch eher gezögert haben, eine CMP einzusetzen, erkennen nun die Dringlichkeit. Bestehende Kunden, die bisher beispielsweise den Consent implizit eingeholt haben, haben nach dem Urteil auf eine explizite Einholung des Consents umgestellt.“

Mit der Umstellung auf eine CMP, die einen aktiven Opt-in erfordert, entstehen für Webseitenbetreiber jedoch neue Herausforderungen.

Der Nutzer muss überzeugt werden

Für viele Nutzer ist der Consent nur eine Hürde, die auf dem Weg zum begehrten Inhalt zu nehmen ist. Einwilligungsbanner werden in den seltensten Fällen gelesen, geschweige denn genau bearbeitet, für welche Zwecke sie die Cookie-Nutzung gestatten. Für Webseitenbetreiber wird es durch den Gerichtsbeschluss des 1. Oktobers daher schwieriger, den Opt-in des Besuchers zu bekommen. Es gilt, dem User die Vorteile seiner Zustimmung und die Auswirkungen davon näherzubringen.

Den wenigsten Usern wird bewusst sein, auf welche Funktionen der Webseite sich der Opt-in auswirkt. Daher können Beispiele von Seiteninhalten, die sich erst durch den Consent entsperren, sie darauf aufmerksam machen. Lisa Gradow erklärt, wie so etwas in der Praxis aussehen kann: „Für dynamische Seiteninhalte wie Youtube-Videos, Google Maps, Social Sharing Buttons etc. wird nicht direkt das Plugin angezeigt, sondern ein Consent Overlay. Erst nach einer gültigen Einwilligung wird das entsprechende Element geladen.“ Ohne User-Opt-in werden keine Daten an die entsprechenden Dienste weitergeben. Damit bleibt dem Nutzer die Kontrolle über seine Daten und welche Dienste er tatsächlich in Anspruch nehmen will.

Auch abseits von externen Angeboten wie Youtube oder sozialen Kanälen sind Anreize zum Consent möglich. So kann bei einem Opt-out im Nachgang ein Fenster geöffnet werden, das dem Webseitenbesucher ein Incentive bietet, wenn er seinen Opt-in doch noch setzt. Dabei kann es sich um Gutscheine oder zeitlich begrenzte Premiumzugänge zu Paid Content handeln.

Die Gesetzeslage mit Blick auf die Verarbeitung von Daten kann sich jederzeit ändern. Das kürzliche EuGH-Urteil hat jedoch gezeigt, dass Grauzonen zukünftig kleiner beziehungsweise komplett verschwinden werden und damit Webseitenbetreiber sowie Tech-Anbieter vor neue Herausforderungen stellen.

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