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CORONA

Kurzarbeit bei Medienkonzernen während der Corona-Krise

25. März 2020 (jh)
Bild: Drew Beamer; CC0 - unsplash.com

Im Zuge der Verbreitung des Coronavirus und dem damit einhergehenden Social Distancing stehen viele Unternehmen vor gravierenden Problemen. Geschäfte müssen schließen und Aufträge brechen weg. In den Firmen, in denen Mitarbeiter nicht ins Home Office gehen können, bleibt vielen Arbeitgebern derzeit nur der Schritt seine Angestellten in die Kurzarbeit zu schicken. Der Gesetzgeber hat dazu die Regelungen angepasst, die Unternehmen wie VW bereits nutzen. Nun folgen auch Medienkonzerne wie Bertelsmann oder die Funke Mediengruppe.

Wie Meedia berichtet, schickt der Medienkonzern Bertelsmann aufgrund der aktuellen Situation einen Teil seiner Mitarbeiter in die Kurzarbeit. Betroffen ist davon bislang unter anderem die Dienstleistungstochter Arvato. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Gütersloh betreibt Servicecenter und IT-Systeme für seine Kunden, welche auch Customer-Relationship-Management-Dienstleistungen und E-Commerce-Lösungen umfassen. Arvato beschäftigt dabei über 77.000 Mitarbeiter.

Für Bertelsmann scheint dies jedoch nur der erste Schritt zu sein, denn der Medienkonzern prüft darüber hinaus die Einführung von Kurzarbeit in anderen Bereichen. Dazu zählt wohl auch das Hamburger Zeitschriftenhaus Gruner + Jahr. Andere Medienunternehmen setzen derzeit ebenfalls auf die Hilfe der Bundesagentur für Arbeit. Unterschiedlichen Medienberichten zufolge soll die Funke Mediengruppe auf staatliche Hilfen zurückgreifen und Kurzarbeit realisieren. Axel Springer prüfe aktuell ähnliche Maßnahmen.

Die Bundesregierung hatte angesichts der sich verschärfenden Corona-Krise im Eilverfahren die gesetzliche Grundlage zu einem vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld geschaffen. Diese Neuregelung soll in der aktuellen Situation sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmer unterstützen, Betriebe erhalten und Kündigungen von Beschäftigten vermeiden. So wurde unter anderem die Schwelle der vom Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten von 30 auf 10 Prozent gesenkt sowie die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen im Fall von Kurzarbeit ausgesetzt.

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