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PROGRAMMATIC

DSGVO-Beschwerde gegen Google: Jetzt kennt jeder Brave

14. September 2018
Bild: Joyce McCrown; CC0 - unsplash.com

Die Dmexco ist für viele Unternehmen im digitalen Marketing die Zeit der Neuankündigungen von Produkten, Kooperationen oder Expansionen. Da kann die einzelne Meldung schnell im News-Rauschen untergehen. Das Browser-Startup Brave geht einen anderen Weg und erregt Aufmerksamkeit mit einem Angriff auf Google und die programmatische Werbebranche in Form von DSGVO-Beschwerden – mutig.

Der Zeitpunkt riecht nach PR-Aktion. Pünktlich zur Dmexco hat der Manager des unbekannten Browser-Anbieters Brave, Johnny Ryan, im Unternehmens-Blog angekündigt, mehrere Beschwerden bei britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht zu haben, die sich vor allem Google, aber auch den programmatischen Anzeigen an sich, vornehmen und ein Verfahren anstrengen sollen. Als Grundlage dient die Datenschutzgrundverordnung.

Programmatic Advertising soll nicht mit den Vorschriften der DSGVO vereinbar sein. Das Unternehmen stellt in Frage, dass Kunden ausreichend über Ausmaß ihrer Datenweitergabe informiert werden. Persönliche Daten über das vermutete Geschlecht und Alter oder technische Informationen zum verwendeten Gerät, Cookie-IDs oder IP-Adressen würden meist unter vielen Adtech-Firmen ausgetauscht und es wäre nur schwer nachzuvollziehen, wie und wofür sie eingesetzt werden. Programmatic Advertising und der OpenRTB-Standard würden daher gegen Teile der DSGVO verstoßen.

IAB Europe: "Fundamental falsches Verständnis der DSGVO"

Auf Anfrage von heise.de beim IAB Europe reagierte der Verband gelassen: „Wir haben die Beschwerde von Herr Ryan gelesen und glauben, dass sie fehlerhaft ist und ein fundamental falsches Verständnis des europäischen Datenschutzrechts, der OpenRTB-Spezifikation, proprietärer Werbetechniken und dem Transparenz- und Konsens-Framework der IAB Europe offenbart.“ Es verstoße nicht gegen das Gesetz, persönliche Daten in den Echtzeit-Auktionen zu verwenden, wenn sich die Teilnehmer an die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung hielten.

Es bleibt daher abzuwarten, wie erfolgreich Brave mit der Beschwerden sein wird. Eins ist jedoch sicher: Jetzt kennt jeder Brave.

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