In der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen der Koelnmesse und den Dmexco-Machern Christian Muche und Frank Schneider ist es zu einer rechtskräftigen Entscheidung gekommen. Das Oberlandesgericht Köln hat seinen Hinweisbeschluss vom Mai bestätigt – und in allen Punkten zu Gunsten der beiden Geschäftsführer der Beratungsgesellschaft KDME entschieden.
Das OLG folgt damit abschließend dem Landgericht Köln, das bereits die Berufungsklage der Koelnmesse als „offensichtlich unbegründet“ bewertet hatte. Die Vorwürfe der Koelnmesse, Christian Muche und Frank Schneider hätten der dmexco gegen vertragliche Bestimmungen Konkurrenz gemacht, sehen die beiden ehemaligen Dmexco-Macher damit als widerlegt. Das rechtskräftige Urteil kann von der Koelnmesse nun nicht mehr angefochten werden.
Das plötzliche Ausscheiden der Dmexco-Macher kam im November 2017 aus heiterem Himmel. Koelnmesse gab als Kündigungsgrund Vertragsbruch an. Muche und Schneider hätten mit ihrer Firma KDME durch die Beteiligung an der Schweizer Messe D:Pulse gegen das Wettbewerbsverbot verstoßen. Das sieht das OLG Köln anders und entscheidet nun zugunsten der ehemaligen Dmexco-Köpfe.
Machte KDME der Koelnmesse in der Schweiz Konkurrenz?
Die Gerichte haben die Auffassung zur Reichweite des derzeitigen vertraglichen Wettbewerbsverbotes bestätigt, das der KDME und ihren Geschäftsführern ab sofort sämtliche Tätigkeiten, unter anderem auch von Konkurrenzveranstaltungen außerhalb der EU, uneingeschränkt ermöglicht. Darüber hinaus sind ihnen wie bisher Beratungsleistungen sowie die Durchführung von Veranstaltungen, die nicht in unmittelbarer Konkurrenz zur Dmexco stehen, also keine Ausstellermessen sind, auch innerhalb der EU erlaubt.
Koelnmesse prüft derweil Optionen, das Wettbewerbsverfahren im Klagewege weiterzuverfolgen. Nach Aussage von Koelmesse kämen fast 500 Aussteller und mehr als 22.000 Besucher aus der Schweiz zu den Veranstaltungen des Unternehmens. In einem Statement des Unternehmens gegenüber ADZINE heißt es: „Nach unveränderter Auffassung der Koelnmesse greift diese wettbewerbsrechtliche Betrachtung zu kurz. Das OLG Köln hätte sich nicht auf Messen und Konferenzen in den Ländern beschränken dürfen, in denen Koelnmesse-Veranstaltungen stattfinden, sondern auch Veranstaltungen einbeziehen müssen, deren Wettbewerb sich auf Veranstaltungen am Standort Köln, darunter die DMEXCO, auswirkt. Dazu gehört die D:PULSE in der Schweiz.“
Ausstehende Honorarzahlungen?
Nach Ansicht von KDME hat der Vertrag zwischen Koelnmesse und Christian Muche und Frank Schneider durch das OLG-Urteil weiterhin bis zum 30.09.2018 Bestand. Das Unternehmen leitet dadurch ab, dass sich ausstehenden Honorarzahlungen und eine Gewinnbeteiligung für das Jahr 2018 ergeben sowie einer Entschädigung für ein etwaiges nachvertragliches Wettbewerbsverbot. In einer Pressemitteilung von KDME heißt es deshalb, dass eine Klage mit einer Forderung in Höhe von acht Millionen Euro gegen die Koelnmesse eingereicht wurde.
Koelnmesse reagierte in ihrem Statement: „Mit dem OLG-Beschluss wurde nicht über die Wirksamkeit der Kündigung und die dadurch bedingte Beendigung des Vertrages der ehemaligen Berater Christian Muche und Frank Schneider entschieden. Dies wird voraussichtlich in einem laufenden Verfahren vor dem LG Köln geschehen, dessen Verlauf die Koelnmesse nach wie vor mit großer Zuversicht einschätzt.“
Zudem sei dem Unternehmen weiterhin nicht bekannt, dass eine Schadensersatzklage der KDME anhängig ist: „Zu den in diesem Zusammenhang in den Raum gestellten Summen äußern wir uns nicht. Die Koelnmesse sieht keine Grundlage für Schadensersatzansprüche der KDME und schaut einer möglichen Klage gelassen entgegen.“
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