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DMEXCO

Rechtsstreit zwischen Koelnmesse und KDME scheint noch lange nicht ausgestanden

12. Juni 2018
Foto: KDME v.l.: KDME Geschäftsführer Frank Schneider und Christian Muche

An diesem Montag wurde bekannt, dass die ehemaligen dmexco-Macher Frank Schneider und Christian Muche von der Beratungsgesellschaft KDME vor dem Oberlandesgericht Köln einen Etappensieg verbuchen konnten. In einem Hinweisbeschluss hat das OLG mitgeteilt, dass es die Berufung der Koelnmesse für „offensichtlich unbegründet“ hält und die KDME daher nicht wettbewerbswidrig gehandelt hat. KDME folgert daraus: Die ausgesprochene Kündigung gegenüber den KDME-Geschäftsführern seitens der Koelnmesse war unwirksam, der laufende Vertrag bis zum 30.9.2018 gültig. KDME wolle daher Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Koelnmesse widerspricht dieser Interpretation des OLG-Beschlusses nun öffentlich.

Durch Hinweisbeschluss hat das Oberlandesgericht Köln mitgeteilt, dass es die Berufung der Koelnmesse für „offensichtlich unbegründet“ hält und damit das vorherige, zu Gunsten der KDME getroffene Urteil des Landgerichts Köln, uneingeschränkt bestätigt - und die Vorwürfe der Koelnmesse, Christian Muche und Frank Schneider hätten dieser Konkurrenz gemacht, für unhaltbar erklärt. Die überraschende Kündigung der beiden dmexco-Macher im November 2017 sei daher unwirksam und der Vertrag zwischen der Koelnmesse und KDME habe weiterhin bis zum 30.9.2018 Bestand. Aufgrund der sich daraus ergebenden ausstehenden, erheblichen Honorar-Zahlungen, einer Gewinnbeteiligung für das Jahr 2018 und der Entschädigung für ein etwaiges nachvertragliches Wettbewerbsverbot habe die KDME „eine Schadensersatzklage in Millionenhöhe gegen die Koelnmesse eingereicht“, hieß es in einer KDME-Pressemitteilung. Ganz besonders freuten sich die dmexco-Gründer darüber, dass der Beschluss des OLG ihnen ermöglicht, ab sofort wieder neue Projekte in Angriff nehmen und als Berater aktiv sein zu können.

„Wir freuen uns sehr, dass uns das OLG mit der Ablehnung des Berufungsantrages der Koelnmesse in allen Punkten bestätigt hat – und uns wieder ermöglicht, neue Projekte in Angriff zu nehmen und beratend tätig sein zu können. Da damit der angeblichen Vertragsverletzung, mit der die Kündigung der Koelnmesse aus heiterem Himmel begründet wurde, jeglicher Boden entzogen wurde, wird die Koelnmesse auch unseren dadurch entstandenen Schaden ersetzen müssen.“

Da damit der angeblichen Vertragsverletzung, mit der die Kündigung der Koelnmesse aus heiterem Himmel begründet wurde, jeglicher Boden entzogen wurde, wird die Koelnmesse auch unseren dadurch entstandenen Schaden ersetzen müssen

(Aus der Pressemitteilung, KDME)

Die Koelnmesse in Person von Unternehmenssprecher Guido Gudat widerspricht dieser Interpretation: „Im Wettbewerbsverfahren der Koelnmesse gegen die Firma KDME und die Herren Muche und Schneider hat das Oberlandesgericht Köln einen Hinweisbeschluss erteilt. Der Hinweisbeschluss erfolgte im laufenden Verfahren. Das Verfahren ist damit noch nicht beendet und es steht noch eine Entscheidung des OLG aus, deren Ausgang offen ist. Die Koelnmesse ist weiter zuversichtlich, dass die Berufung Erfolg hat.
In dem Beschluss äußert sich das Gericht im Wesentlichen zum räumlichen Geltungsbereich des vertraglichen Wettbewerbsverbots. Dabei hat das OLG insbesondere bestätigt, dass sowohl während der Vertragslaufzeit als auch nach Beendigung des Vertrags grundsätzlich ein Wettbewerbsverbot für die KDME besteht, das auch unmittelbar von den Herren Muche und Schneider zu berücksichtigen ist. Damit unterliegen die KDME und die Herren Muche und Schneider gegenüber der Koelnmesse nach wie vor einem Wettbewerbsverbot, dass sie bei ihrem aktuellen und künftigen Tätigwerden strikt zu beachten haben.

Das OLG Köln hat sich naturgemäß nicht zu der Frage der Wirksamkeit der Kündigung und der dadurch bedingten Beendigung des Vertrages geäußert. Diese Rechtsfrage ist nicht Gegenstand des Verfahrens vor dem OLG Köln. In dem Verfahren geht es nur um die Durchsetzbarkeit des Wettbewerbsverbot im einstweiligen Verfügungsverfahren.

Der Koelnmesse ist nicht bekannt, dass eine Schadensersatzklage der KDME anhängig ist. Aber ungeachtet der im Raum stehenden Rechtsfragen sieht die Koelnmesse keine Grundlage für Schadensersatzansprüche der KDME und schaut einer möglichen Klage gelassen entgegen.

(Guido Gudat , Koelnmesse)