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E-MAIL MARKETING

Neue Lösung für rechtskonformes E-Mail-Targeting

31. März 2011 (rr)

Artegic hat eine Lösung für rechtskonformes E-Mail-Targeting entwickelt. Eine Privacy Admission Control Funktion im ELAINE Customer Relationship System erlaube eine Unterscheidung der technischen Verarbeitung von Nutzerdaten direkt bei der Erhebung je nach konkreter Zustimmung der einzelnen Person.

Im Rahmen eines zielgenauen und relevanten Dialogmarketings werden Inhalte von Kampagnen sowie die Auswahl von Zielgruppen nach den individuellen Interessen und Bedürfnissen der einzelnen Adressaten ausgerichtet. Hierzu werden bisher Messungen aus dem E-Mail-Marketing, wie die Öffnungsrate von Mails und die Anzahl der Klicks von Links, verwendet. Neben einer rein statistischen Auswertung erlaubt dies insbesondere auch die Erfassung, Speicherung und Auswertung des Nutzerverhaltens einzelner Kontakte.

Ungenutzt bleibt in Deutschland die technische Möglichkeit der Bildung von Nutzerprofilen aus Reaktionsdaten. Sie unterliegt den gesetzlichen Beschränkungen des Datenschutz- und des Wettbewerbsrechts. Die Verknüpfung von Daten aus der Analyse des Nutzungsverhaltens mit personenbezogenen Daten wie der E-Mail-Adresse bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung des Betreffenden. In der Marketing-Praxis lassen sich die nötige Trennung zwischen Personen, die einer Profilierung zugestimmt haben und solchen, die nicht zugestimmt, technisch oft nicht realisieren

Mit der neuen Lösung von artegic könnten nun individuelle Level von Zustimmungen abgebildet und in der Praxis rechtssicher betrieben werden. Bereits bei der Erhebung von Verhaltensdaten aus der Messung von Öffnungen, Klicks, Conversions und Weiterempfehlungen werde geprüft, welcher Datennutzung die betreffende Person zugestimmt habe. Die Profilierungsmetriken könnten so in der Erhebung und Verarbeitung zwischen beliebigen Zustimmungslevels unterscheiden. Damit könne eine detaillierte Interessens- und Verhaltensprofilierung umgesetzt werden, ohne bei Nutzern, deren Zustimmung nicht vorliegt, in rechtliche Konflikte zu geraten. Nach dem gleichen Prinzip könnten auch verschiedene Opt-In Quellen oder unterschiedliche Versionen von Datenschutzbelehrungen verwaltet und technisch rechtssicher berücksichtigt werden.

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