Google überrascht nach dem Blogpost zur Privacy Sandbox, der für viel Wirbel in der Werbeindustrie gesorgt hat, mit einer weiteren Aussage. So sollen in Europa zunächst keine Tests mit dem Federated Learning of Cohorts (FLoC)-Prinzip im Rahmen von Chrome laufen. Die Probleme mit der datenschutzkonformen Targeting-Lösung, die Third-Party-Cookies obsolet werden lassen soll, ergeben sich anscheinend – Achtung – mit Blick auf die Datenschutz-Grundverordnung.
Michael Kleber, einer der Architekten von FLoC, ließ bei einem Treffen im Rahmen des Word Wide Web Consortium (W3C) verlauten, dass die angekündigten Tests nicht in Ländern, in denen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und E-Privacy gilt, stattfinden werden. Dies weiß das Branchenmagazin Ad Exchanger zu berichten, welches Googles Top-Mathematiker und Software-Entwickler wörtlich wie folgt zitiert: “Für Länder in Europa werden wir keine Origin Trials [von FLoC] für Benutzer in Ländern des EWR [Europäischer Wirtschaftsraum] aktivieren”.
Die Aussage ist insofern überraschend, als es im vorangegangenen Blogpost Anfang März hieß: “Chrome beabsichtigt, FLoC-basierte Kohorten mit der nächsten Version in diesem Monat für öffentliche Tests durch Origin Trials zur Verfügung zu stellen. Wir gehen davon aus, dass wir im zweiten Quartal damit beginnen können, FLoC-basierte Kohorten mit Anzeigenkunden in Google Ads zu testen.” Offensichtlich gilt dieser Zeitplan nur für die USA und einige andere ausgewählte Länder. An anderer Stelle (Twitter) lassen Google-Mitarbeiter jedoch verlauten, dass daran gearbeitet werde, damit die Tests auch hierzulande “so schnell wie möglich” beginnen können.
Der Knackpunkt scheint in der Bildung der Kohorten durch Chrome im Rahmen der DSGVO zu liegen. Denn es herrscht noch Unklarheit darüber, wer nach Auslegung der DSGVO der sogenannte Verantwortliche und wer der Verarbeiter in Bezug auf die Daten ist, die bei der Kohortenbildung entstehen. FLoC soll Gruppen von Menschen mit gemeinsamen Interessen in Kohorten bündeln und Advertisern zum Targeting zur Verfügung stellen. Die Nutzereinwilligung, also der Consent, ist und bleibt ein Fragezeichen bei der Methode.
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass sich niemand bei Google vorher Gedanken darüber gemacht hat, wie die Privacy Sandbox mit der europäischen Gesetzgebung vereinbar ist. Dennoch führt es zur Verwirrung in der Adtech-Szene, insbesondere da man vorher vom zeitnahen Start der Tests auf globaler Ebene ausgegangen war.
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