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BVDW übt scharfe Kritik an E-Privacy-Entwurf der EU-Kommission

10. Januar 2017
Bild: finecki - Adobe Stock

Die EU-Kommission hat diesen Dienstag offiziell den Entwurf einer zukünftigen E-Privacy-Verordnung veröffentlicht. Für den Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. schießt der Entwurf deutlich über das Ziel hinaus. Der Verband übt scharfe Kritik und warnt vor einer fundamentalen Gefährdung der heutigen Informationsgesellschaft. Die geplante Einwilligungspflicht für beinahe jede Form der Datenverarbeitung im Internet würde zahlreichen Geschäftsmodellen der Digitalen Wirtschaft die Grundlage entziehen und die Grundfeste der digitalen Gesellschaft gefährden.

Der vorgelegte Entwurf der E-Privacy-Verordnung unterscheide im Grundsatz nicht mehr zwischen personenbezogenen, pseudonymen und anonymen Daten, bemängelt der BVDW. Nutzer müssten demnach nahezu immer ihr Einverständnis für die Erhebung und Verarbeitung von Daten geben, wodurch etwa Third-Party-Cookies in den allermeisten Fällen nicht mehr ohne explizite Einwilligung eingesetzt werden dürften.

Hierauf basierende Technologien wie Reichweitenmessung oder auch Besuchsanalyse von Webseiten sowie die Ausspielung digitaler Werbung würden dadurch stark betroffen sein. BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr befürchtet weitreichende Folgen: „Diese Verordnung stellt etablierte und von den Verbrauchern akzeptierte Geschäftsmodelle in Frage und negiert fundamentale Prinzipien der Digitalen Wirtschaft. Das Internet, wie wir es heute kennen, wird es damit nicht mehr geben.“

Zudem sei eine akute Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Digitalen Wirtschaft zu erwarten: „Eine solche Regelung bevorteilt vor allem Login-basierte Nutzungsmodelle, bei denen Nutzer ein pauschales Einverständnis für die Erhebung und Verarbeitung ihrer Daten geben. Zudem konterkariert das Vorhaben die auf der Datenverarbeitung basierende Arbeitsteilung digitaler Produkte und Dienstleistungen“, erklärt Duhr. „Die Kommission zielt mit diesem Vorschlag auf ein Verbot der Daten- und Informationsverarbeitung auch in Fällen, in denen die Daten keinen Personenbezug haben. Wir erwarten von Parlament und Rat gerade vor dem Hintergrund der Bedeutung der Digitalen Wirtschaft eine deutliche Verbesserung dieser realitätsfernen und rückwärtsgewandten Vorschläge der Kommission.“

Den Factsheet zur neuen europäischen E-Datenschutz-Richtlinie finden Sie hier.

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