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VIDEO - Musikverwertung

GEMA und YouTube erzielen Einigung

1. November 2016
Adobe Stock Foto: alswart

Die Musikverwertungsgesellschaft GEMA und Googles Video-Plattform YouTube beenden ihren jahrelangen Streit um die Vergütung urheberrechlich geschützter Musikwerke. Mit Wirkung zum 1.November wurde von beiden Parteien ein Lizenzvertrag unterzeichnet, der auch rückwirkend den Zeitraum bis 2009 abbildet. Damit entfallen ab sofort die unbeliebten Sperrtafeln. YouTube wird diese nicht mehr vor Musikvideos schalten, die urheberrechtlich geschütztes Repertoire der GEMA enthalten.

Nach jahrelangen rechtlichen Auseinandersetzungen und langwierigen Verhandlungen konnte sich die GEMA mit YouTube auf einen Lizenzvertrag einigen. Durch diesen Abschluss werden die 70.000 Mitglieder der GEMA auch für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken auf der weltweit reichweitestärksten Online-Video-Plattform vergütet.

Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA kommentiert die Vereinbarung mit YouTube:

Nach sieben Jahren zäher Verhandlungen markiert der Vertragsabschluss mit YouTube einen Meilenstein für die GEMA und ihre Mitglieder. Unserem Standpunkt, dass Urhebern auch im digitalen Zeitalter eine angemessene Vergütung zusteht, sind wir trotz aller Widerstände treu geblieben. Entscheidend ist, dass der jetzt erzielte Lizenzvertrag sowohl die Zukunft als auch die Vergangenheit abdeckt. Mit diesem Abschluss können wir unseren Mitgliedern die Tantiemen sichern.

(Harald Heker, GEMA)

Die Vereinbarung deckt neben dem herkömmlichen werbefinanzierten Dienst auch den neuen Abo-Service Red ab, den YouTube bald auch in Europa starten will.

Einzelheiten über die Vergütungstarife sind bisher nicht bekannt. Die GEMA hatte aber 2011 ein Vergütungsmodell vorgestellt bei dem - im Falle eines Gesamtvertrages mit YouTube - mindestens 0,02 Cent pro abgerufenen Musikstream fällig sein sollten. Der GEMA Vorschlag sah vor, dass mit steigender Interaktivität, die Vergütung an die GEMA auf bis zu 0,48 Cent steigen sollte.

Ganz beendet ist der Streit auch noch nicht. Weiterhin bestehen unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen YouTube und der GEMA darüber, ob YouTube oder die Uploader für die Lizenzierung der genutzten Musikwerke verantwortlich sind. Dr. Harald Heker sieht hier vor allem den Gesetzgeber gefordert einen klaren Rahmen vorzugeben. „Der wirtschaftliche Wert kultureller und kreativer Werke muss auch den Schöpfern der Werke zugutekommen. Hier muss ein modernes Urheberrecht geschaffen werden, das den Musikschaffenden ermöglicht, ihren wirtschaftlichen Anteil an der digitalen Wertschöpfung geltend zu machen.“

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