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ECOMMERCE

Online-Shops unzufrieden mit dem Widerrufsrecht

27. August 2010

Eigentlich soll das Widerrufsrecht den Verbraucher davor schützen die berühmte „Katze im Sack“ zu kaufen. Nun klagen Onlineshop-Betreiber über eine Zunahme von Missbrauchsfällen. Jeder siebte Artikel wird laut einer Umfrage unter knapp 400 Online-Händlern von den Verbrauchern zurückgeschickt. Dies belastet die Unternehmen nach Erkenntnissen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) und Trusted Shops erheblich.

Das Widerrufsrecht bei Internetgeschäften erlaubt es den Verbrauchern die erworbene Ware binnen 14 Tagen kostenfrei zurückzugeben.  Einer aktuellen Umfrage von DIHK und Trusted Shops aus dem Juli 2010 zufolge, an der sich knapp 400 Betreiber von Online-Shops beteiligten, wird jeder siebte über das Internet erworbene Artikel zurückgeschickt.

"Und das oft in schlechtem Zustand", kritisiert DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben: „Rund 80 Prozent der Unternehmen klagen über Missbrauchsfälle.“ Das betreffe vor allem anlassbezogene Ware wie das Urlaubszelt, das Tauf- oder Abendkleid, die nach einmaliger Nutzung nicht mehr benötigt und dann zurückgeschickt würden. Allein bei der Warengruppe Schuhe/Kleidung würden laut Umfrage 28,5 Prozent der gekauften Ware wieder zurückgeschickt.

Mit harten Folgen für die Anbieter: Ein Drittel der befragten Unternehmen gibt an, dass die zurückgesandte Ware 30 Prozent und mehr an Wert verliert. In vielen Fällen ist ein Wiederverkauf sogar überhaupt nicht mehr möglich. Das ist zum Beispiel bei Hygieneartikeln wie Lippenstiften, Piercing-Schmuck und Kontaktlinsen der Fall. "Manche Händler sehen sich mittlerweile dazu gezwungen, bestimmte Artikel nicht mehr zu verkaufen", berichtet Dr. Carsten Föhlisch, Leiter der Abteilung Recht bei Trusted Shops.

Die Zeche für den Missbrauch zahlen letztlich die Händler, die die Kosten nicht weitergeben können 55 Prozent der Befragten reduzieren ihre Marge entsprechend, beziehungsweise die Verbraucher: 35 Prozent der Anbieter berücksichtigen die unerfreuliche Praxis bei der Preiskalkulation.

Bislang konnten Händler zumindest in besonders gravierenden Fällen vom Kunden Ersatz für die Nutzung und Verschlechterung der Ware verlangen. Die geltende Regelung in Deutschland hält der Europäische Gerichtshof jedoch für rechtswidrig.

Martin Wansleben, DIHK

"Im schlimmsten Fall könnte künftig auch noch der Anspruch des Händlers auf Wertersatz entfallen", befürchtet DIHK-Hauptgeschäftsführer Wansleben. Das Bundesministerium der Justiz ringe momentan um einen Kompromissvorschlag, der darauf abziele, den Wertersatz in veränderter Form bestehen zu lassen. "Auch Trusted Shops unterstützt diesen Vorschlag", sagt Föhlisch.

Umso wichtiger sei es, dass sich die Bundesregierung in Brüssel nachdrücklich dafür einsetze, dass in der zugrunde liegenden EU-Richtlinie ein umfassender Wertersatz verbindlich verankert werde. Die Ergebnisse der Umfrage können hier abgerufen werden.

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