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CONTENT MARKETING

BVDW führt Code of Conduct für Content Marketing ein

12. Juli 2018
Bild: Sergey Nivens - Adobe Stock

Bisher konzentrierte der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) seine Arbeit zu Content Marketing auf eine Fokusgruppe. Nun will der Verband mit einem Code of Conduct mehr Transparenz und einheitliche Qualitätsstandards in der Marketing-Disziplin fördern. Zum Start haben sich bereits zehn Agenturen zum neuen Verhaltenskodex verpflichtet.

„Im Vergleich zu vielen anderen Disziplinen des digitalen Marketings ist Content Marketing sehr individuell, die Arbeitsweisen unterscheiden sich mitunter sehr deutlich“, sagt Sabine Wegele (Nayoki) aus dem Vorsitz der Fokusgruppe Content Marketing im BVDW. Doch unabhängig davon müsse es Mindeststandards geben, an die sich die Branche zu halten habe.

Wegele bezieht sich damit auf die mangelnde Kennzeichnung von Content-Marketing-Platzierungen. Nur selten würde die Werbung konsequent als solche ausgewiesen sein. Ein zentraler Punkt des Code of Conduct ist daher die Kennzeichnungspflicht. Mit der Unterzeichnung versichern Agenturen, dass sie Werbung grundsätzlich als solche deklarieren und den Absender der Inhalte ausweisen.

Zudem enthält die Selbstverpflichtung unter anderem Maßgaben zu seriöser Arbeitsweise, Kostenstruktur, Qualität, Messbarkeit und dem Leistungsspektrum, das eine Agentur anbieten muss.

Mit der Veröffentlichung des Verhaltenskodex haben bereits zehn Agenturen die Selbstverpflichtung unterzeichnet. Eventuelle Verstöße gegen die Grundsätze des Code of Conduct überprüft ein Beschwerdebeirat, der sich derzeit aus dem Vorsitz der BVDW-Fokusgruppe Content Marketing zusammensetzt.