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DIGITAL MARKETING

E-Privacy-Verordnung: Ein Schritt in die falsche Richtung

19. Oktober 2017
Bild: finecki - Adobe Stock

Mit Spannung hat die digitale Werbebranche auf die noch ausstehende Erweiterung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gewartet. Nun steht fest: der E-Privacy-Verordnung wurde in ihrer ursprünglichen Form vom Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments zugestimmt. BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr findet dazu klare Worte: „Die EU macht es im Grunde unmöglich, digitale Angebote ohne Barrieren anzubieten und zu finanzieren.“

BVDW: Fundamentaler Einschnitt

Für BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr führen die geplanten Regelungen zu einem fundamentalen Einschnitt in die Funktionsweisen digitaler Netzangebote: „Der heute verabschiedete Entwurf zeugt von einem gefährlichen Mangel an Rechts- und Technikverständnis der Beteiligten. Sollte diese Entscheidung gesetzgeberische Realität werden, bedeutet es nichts anderes als einen fundamentalen Einschnitt in die Funktionsweisen digitaler Netzangebote. Das ist mehr oder weniger das Ende des freien Internets, wie wir es heute kennen und schätzen.“

Die Regeln der DSGVO dienen vorrangig dem Ziel, die Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation sicherzustellen. Die E-Privacy-Verordnung geht jedoch darüber hinaus und soll den Datenschutz der Nutzer sicherstellen. Unter anderem sollen Webseitenbetreiber künftig nur noch dann Cookies einsetzen können, wenn sie eine explizite Erlaubnis des Nutzers erhalten haben. Ausnahmen sollen nur dort greifen, wo es ausschließlich um die Erbringung der vom Nutzer angeforderten Leistung oder der Zählung der Nutzung eigener Internet-Angebote geht.

In der Praxis bedeutet das, dass zum Beispiel etwa Reichweitenmessungen nicht mehr zu realisieren sind. Zudem geht der BVDW davon aus, dass bisherige Finanzierungsmodelle von Webseiten nicht mehr in ihrer derzeitigen Form möglich sind.

Ehemals kostenfreie Internetangebote werden kostenpflichtig oder mangels Finanzierungsgrundlage ganz verschwinden.

(Thomas Duhr, BVDW)

Bis es jedoch wirklich zu der Verabschiedung des Entwurfs kommt, muss er noch einige Hürden nehmen. Nach dieser Abstimmung wird im nächsten Schritt das EU-Parlament und anschließend der Europäische Rat über den Verordnungsentwurf abstimmen.

ZAW-Kritik: „America first“

Wie wahrscheinlich es ist, dass die Verordnung in den folgenden Instanzen in dieser Form durchgewunken wird, lässt sich an dieser Stelle noch nicht sagen. Das knappe Abstimmungsergebnis im LIBE-Ausschuss macht jedoch Hoffnung, dass in weiteren Instanzen noch Änderungen vorgenommen werden. Bernd Nauen, Geschäftsführer des Zentralverbands für deutsche Werbewirtschaft (ZAW), findet: „Dies ist verständlich, denn sie [die Bestimmungen] sind für die klare Mehrheit der europäische Digitalwirtschaft und auch die Verbraucher ausschließlich negativ. Sie verlagern die Befugnis zur Datenverarbeitung weg von europäischen Unternehmen hin zu den digitalen Vollsortimentern aus den USA und sind damit weder wettbewerbsneutral noch datenschutzpolitisch sinnvoll. Teilweise handelt es sich um regelrechte Grenzüberschreitungen, etwa, wenn entgeltlose, weil werbefinanzierte Angebote ihre Inhalte uneingeschränkt zur Verfügung stellen müssen, selbst wenn Verbraucher der hierfür notwendigen Datenverarbeitung nicht zustimmen.“

Die Ablehnung sei zwar das gute Recht der Nutzer, warum es aber nicht mehr das Recht der Anbieter sein solle, in dieser Situation zu entscheiden, ob sie ihre teuer produzierten Inhalte zur Verfügung stellen, bleibt für Nauen unerfindlich. Er sieht die Verordnung als einen Bruch mit nahezu allen Prinzipien der DSGVO. Sein Urteil: medien- und wirtschaftspolitisch unverantwortlich.

Während die Debatten in Brüssel weitergehen, sieht Nauen nun die Bundesregierung in der Verantwortung, sich im Kreis der Mitgliedstaaten für eine klare Position einzusetzen. Sie müsse deutlich machen, dass das Vorhaben nur in Übereinstimmung mit der Datenschutzgrundverordnung zu einem Erfolg werden kann, ansonsten würden die deutschen und europäischen Anbieter zugunsten „einiger weniger Giganten im Netz wegreguliert“.

Unverständnis bei der Bitkom

Der Digitalverband Bitkom zeigt ich ebenfalls enttäuscht über die Abstimmung. Der Verhandlungstext sei sehr einseitig darauf ausgerichtet, Datenverarbeitung grundsätzlich zu verbieten, Ausnahmen gäbe es so gut wie keine, meint Susanne Dehmel, Mitglied der Geschäftsleitung für Recht und Sicherheit bei Bitkom.

Die heute abgestimmten Vorschriften sind selbst für Fachjuristen schwer verständlich und in der Praxis nicht handhabbar. Um zu einem umsetzbaren und sowohl grundrechtlich als auch wirtschaftlich sinnvollen Ergebnis zu kommen, sollten die Verhandlungsparteien sich wieder an den Verhandlungstisch begeben und weiter am Text arbeiten.

(Susanne Dehmel, Bitkom)

Sie geht davon aus, dass die Verordnung sowohl für bestehende als auch zukünftige Geschäftsmodelle im klassischen Internet ebenso wie im Internet of Things erhebliche Auswirkungen haben wird. Zudem drohe die E-Privacy-Verordnung den gerade erst von der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gesetzten ausbalancierten Rahmen durch neue und teilweise für einzelne Branchen spezifische Regelungen zu verzerren.

Update: Noch kein Grund zur Panik

Die harsche Reaktion der Verbände ist nachvollziehbar. Nach dem Ergebnis der Abstimmung ist es nun wichtig, die entscheidenden Köpfe mit Nachdruck auf die schwerwiegenden Konsequenzen einer Verordnung in ihrer jetzigen Form aufmerksam zu machen.

Bild: Härting Rechtsnwälte Martin Schirmbacher

Andererseits gibt es für Unternehmen noch keinen Grund zur Panik. Die Entscheidung ist noch lange nicht final und war sogar absehbar, wie Martin Schirmbacher, Fachanwalt für IT-Recht bei Härting Rechtanwälte Berlin, erklärt:

Die Abstimmung ist keine Katastrophe, bis vor ein paar Wochen schien noch recht klar, dass sie genau so ausgehen würde. Jetzt beginnen viele Parlamentarier, sich einmal mit den Inhalten zu beschäftigen.

(Martin Schirmbacher)

Schirmbacher erwartet noch Änderungen des Entwurfs, da er eben nicht im Sinne der Nutzer ist: „Auch den Befürwortern des Entwurfs wird noch klar werden, dass vor allem die Unternehmen mit Touchpoints zu den Nutzern profitieren werden, letztlich also die großen – teils amerikanischen – Unternehmen. Selbst wenn die Trilogverhandlungen jetzt schnell angestoßen werden, kann noch viel passieren."

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