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MEDIA

2,42 Milliarden Euro: EU-Kommission verhängt Rekordstrafe gegen Google

27. Juni 2017
Bild: finecki - Adobe Stock

Das wird teuer. Drei Verfahren, sieben Jahre Ermittlungen und jetzt kam es zum ersten Urteil gegen den Suchmaschinengiganten. Die EU-Kommission fordert Google auf, 2,42 Milliarden Euro Strafe zu zahlen. Grund: Der Konzern habe seine Marktmacht als Suchmaschinenbetreiber missbraucht.

Ganz konkret geht es um die Suchergebnisse der Online-Produktsuche. Hier soll der Konzern die eigenen Angebote von Google Shopping bevorzugt in die prominenteren Positionen der Suchergebnisse gesetzt haben. Konkurrierende Ergebnisse, wie zum Beispiel von Preissuchmaschinen, seien in den Ergebnissen hingegen weiter unten gelistet gewesen.

Zudem unterhält Google Kooperationen mit manchen Händlern, deren Ware in den Suchergebnissen weiter oben erscheint und verdient dadurch bei jedem Abschluss mit. Auch mit der Markierung der jeweiligen Ergebnisse als „Anzeige“ sieht die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Verstager das Problem der Wettbewerbsverzerrung nicht gelöst.

Kent Walker, Senior Vice President und General Counsel bei Google, kommentiert das Urteil: „Bei allem Respekt, wir stimmen den heute verkündeten Schlussfolgerungen der EU-Kommission nicht zu. Wir werden die Entscheidung ausführlich prüfen, auch in Erwägung eines Einspruchs gegen die Entscheidung. Entsprechend werden wir weiterhin unseren Standpunkt klar machen."

Es ist die bisher höchste Strafe, die bisher von der EU-Kommission verhängt wurde und ist mit 2,42 Milliarden Euro mehr als doppelt so hoch wie die Strafe gegen Intel im Jahr 2009. Der US-amerikanische Chip-Hersteller musste damals 1,06 Milliarden Euro zahlen.

Mit der Rekordstrafe ist es für Google jedoch noch nicht vorbei. Es handelt sich lediglich um das erste abgewickelte Verfahren von insgesamt dreien. Ein weiteres behandelt den Umgang mit dem Android-Betriebssystem. Die Kommission sieht es kritisch, dass Smartphone-Hersteller, die Android auf ihre Geräte spielen, auch die Google-Suche und den Chrome-Browser vorinstallieren müssen. Im dritten Verfahren, das erst in 2016 eröffnet wurde, widmet sich die Kommission Googles Kerngeschäft, dem Anzeigenverkauf. Auch hier steht Google unter dem Verdacht gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.

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