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DATA

Bundesregierung stimmt Safe Harbor 2.0 zu

8. Juli 2016
Bild: polygraphus - Dollarphotoshop.com

Die Rechtsunsicherheit für Europas Wirtschaft hat ein Ende: Am 8. Juli stimmt die deutsche Bundesregierung dem Handelsabkommen EU-US Privacy Shield – auch bekannt unter Safe Harbor 2.0 – zu. Das EU-US Privacy Shield beendet ein halbes Jahr der Rechtsunsicherheit für die deutsche Wirtschaft. Allerdings wird auch klar: Das eigentliche Problem, die Weitergabe und Verarbeitung von personenbezogenen Daten an die US-Geheimdienste, ließ sich nicht regeln.

Mit der Zustimmung der Bundesregierung ist die EU einem neuen interkontinentalen Datentransferabkommen ein ganzes Stück näher gekommen. Die Unterzeichnung von EU-US Privacy Shield durch EU-Kommissarin Věra Jourova und US-Handelsministerin Penny Pritzker ist für den 12. Juli geplant. Damit endet eine 162 Tage andauernde Phase der Rechtsunsicherheit für die europäische Wirtschaft. In dieser Zeit waren interkontinentale Datentransfers nur über Unternehmensrahmenverträge (sog. Binding Corporate Rules) und Standardvertragsklauseln möglich, die teilweise auch einer Überprüfung durch die Datenschutzbehörden unterzogen wurden. Wer dies nicht schnell genug umsetzte, musste mit empfindlichen Bußgeldern durch die Datenschutzbeauftragten rechnen.

Strengere Auflagen für Nachrichtendienste

Nicht nur die wirtschaftliche Nutzung personenbezogener Daten wurde im Abkommen neu geregelt, auch die staatlichen Nachrichtendienste erhalten strengere Auflagen: Die Datensammlung durch US-Geheimdienste unterliegt künftig stärkeren Beschränkungen. Betroffene können sich zudem an einen Ombudsmann wenden, der in seinen Entscheidungen frei von jeglichen staatlichen Einflüssen sein soll. Die Besetzung dieses Postens wird mit Interesse beobachtet.

USA sammeln weiterhin Daten

Wie sich zeigt, kann aber das grundsätzliche Problem der Datensammlung durch US-Nachrichtendienste auch durch den neuen EU-US Privacy Shield nicht gelöst werden. Diese Aktivitäten beruhen größtenteils auf sogenannten Presidential Directives, also der Exekutivkompetenz des US-Präsidenten. Diese Vorrechte zugunsten eines Abkommens mit der EU einzuschränken waren die USA nicht bereit, wahrscheinlich da dies in die verfassungsrechtlich festgelegten Kompetenzen des US-Präsidenten eingegriffen hätte.

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