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SEARCH MARKETING

Google straft überoptimierte Websites ab

18. September 2013 (stg)

Google geht immer massiver gegen überoptimierte Websites vor und straft diese konsequent ab. Diese Beobachtung hat der Suchmaschinenoptimierer SUMO in den letzten Wochen gemacht. Google setzt nun das Vorgehen vom Panda-Update aus 2011 fort. Auch viele bekannte Markennamen brachen im Google-Ranking um bis zu 76% ein. Um aus dieser „Abstrafungsfalle“ herauszukommen, bedarf es einer langwierigen Requalifizierung.

Dass Google derzeit massiv gegen überoptimierte Websites vorgeht und diese abstraft, belegen die aktuell veröffentlichten Zahlen des Sistrix-Sichtbarkeitsindex. Gleichzeitig hat SUMO in den letzten Monaten vermehrt Anfragen von Unternehmen erhalten, deren Website von Google herabgestuft worden ist, vor allem aufgrund von gekauften Links.

Christian Mauer

„Wir waren positiv überrascht, als wir uns die Entwicklung des Rankings einiger für Linkkauf bekannter Webseiten angeschaut haben. Wir verfolgen zwar schon länger, wie Google Seiten konsequent abstraft, aber die aktuellen Zahlen zeigen uns ganz deutlich, dass Google jetzt kompromisslos durchgreift. Als langjähriger Verfechter seriöser und nachhaltig optimierter Websites begrüßen wir dies. Den betroffenen Unternehmen, die häufig nicht in vollem Umfang von ihren bisherigen SEO-Dienstleistern über die angewandten Methoden aufgeklärt wurden, bieten wir aber auch schnelle und zielgenaue Hilfe bei der Wiedererlangung eines positiven Google-Rankings an“, sagt Christian Mauer, Geschäftsführer der SUMO GmbH.
 
Unternehmen, die von Google wegen unsauberer Links herabgestuft wurden, sollten sich darum bemühen, die unnatürlichen Links zu entfernen, um so vom Penalty-Filter herunterzukommen. Um wieder in die Reihen der „sauberen“ Websites zu gelangen, sollte man transparent zu Google kommunizieren.

„Wer das Wiederaufnahmeverfahren bei Google bestehen und wieder normal gelistet werden will, muss sehr offen gegenüber Google sein. Nach dem Sammeln von Backlinkdaten und der Analyse der unnatürlichen Bestandsverlinkungen muss das Unternehmen zunächst selbst versuchen, die Verlinkungen zu bereinigen. Ist dies nicht möglich, kann später Google darum gebeten werden, die verbleibenden Links zu löschen. Jeder Schritt sollte genau dokumentiert werden und mit dem Reconsideration Request an Google übermittelt werden. Ein Mitarbeiter von Google prüft den Antrag. Erst wenn dieser merkt, dass das Unternehmen geläutert ist und wirklich alle unnatürlichen Links entfernt hat, ist eine Wiederaufnahme ins Google-Ranking möglich“, erläutert Mauer.