Adzine Top-Stories per Newsletter
PUBLISHING

Bundesrat winkt Leistungsschutzrecht durch

22. März 2013 (stg)

Das Leistungsschutzrecht hält schon seit längerer Zeit die deutschen Presseverlage auf der einen und Google auf der anderen Seite in Atem. Nach der Verabschiedung im Bundestag zog heute nun auch der Bundesrat nach. Die Verlage begrüßen die Entscheidung des Länder.

Durch das Leistungsschutzrecht für Presseverleger soll erreicht werden, dass bereits kleine Textausschnitte („Snippets“) aus Zeitungsartikeln für ein Jahr ab Veröffentlichung gesetzlich geschützt sind. In Suchergebnissen erscheinen sie häufig zusammen mit dem Titel und der URL. Einzig die Verlage sollten über die Rechte ihrer eigenen Presseerzeugnisse verfügen, sofern nicht eine andere Regelung mit dem Verlag getroffen wurde.

Die SPD sei gegen das Gesetz, so kündigte sie auch an, das Gesetz nach einem möglichen Wahlsieg im September zu verändern. Es dürfte nun also gerichtlich geklärt werden, ob Snippets künftig kostenpflichtig werden oder nicht.

Die Verleger begrüßten die Entscheidung des Bundesrats erwartungsgemäß als richtungsweisend. "Denn bislang war es den Verlagen nicht möglich, aus eigenen Rechten gegen die Übernahme ihrer Inhalte vorzugehen", erklärten die Verlegerverbände.