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Keine Verwechslungsgefahr durch den Appstore

3. Januar 2013

Amazon kann sein Downloadportal für Android und Kindle Apps weiterhin Appstore nennen. Ein US-Gericht in Oakland wies am Mittwoch eine seit 2011 anhängige Klage Apples gegen Amazon wegen irreführender Werbung ab. Apple wirft Amazon vor, dass der Appstore für den Verbraucher nicht vom eigenen„App Store“ unterscheidbar wäre.

Mit der jüngsten Entscheidung in Oakland ist der Streit um den Appstore allerdings noch lange nicht beigelegt. Denn Apple sieht mit dem Appstore zudem die Markenrechte des eigenen App Stores verletzt. Darüber hatte Richterin Phyllis Hamilton nicht zu entscheiden. Vielmehr ging es erst einmal um die Frage, ob mit dem Appstore eine Verwechslungsgefahr zum Apple App Store bestünde; der Name Appstore also direkt oder indirekt suggerieren würde, dass Amazon dort auch Apps für Apple Geräte anbietet.

“There is no evidence that a consumer who accesses the Amazon Appstore would expect that it would be identical to the Apple App Store, particularly given that the Apple App Store sells apps solely for Apple devices, while the Amazon Appstore sells apps solely for Android and Kindle devices...Further, the integration of Apple devices has more to do with Apple’s technology than it does with the nature, characteristics, or qualities of the App Store”, so die Richterin in ihrer Begründung.

Für den deutschsprachigen Raum hat die Entscheidung zunächst einmal keine Auswirkungen, da Amazon dort das Portal für Android Geräte bisher als "App-Shop" bezeichnet.

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