Adzine Top-Stories per Newsletter
E-MAIL MARKETING

E-Mail Marketing: Vorsicht mit Altdaten

10. Juli 2012

Die in der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG ) vorgesehene Übergangsfrist für die werbliche Nutzung von vor Inkrafttreten erhobenen Kundendaten läuft zum 31. August 2012 endgültig ab. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. hat daher ein kostenloses Whitepaper mit konkreten Handlungsempfehlungen für rechtssicheres E-Mail-Marketing und Newsletter-Versand herausgegeben.

In den letzten Jahren wurden die gesetzlichen Anforderungen für zulässiges E-Mail-Marketing insbesondere durch die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) von 2009 erhöht. Das  „Whitepaper Handlungsempfehlung für rechtssicheres E-Mail-Marketing und Newsletter-Versand“ des BVDW informiert nun über die Anforderungen  an deutsche Unternehmen durch das Inkrafttreten der BDSG-Novelle zum 31. August 2012 und bietet einen umfassenden Überblick zu den betroffenen Rechtsgebieten. Das Whitepaper ist als PDF-Dokument zum Download auf der BVDW-Website unter www.bvdw.org erhältlich.

Michael Neuber

„Im Online-Marketing ist stets die Einwilligung des Betroffenen in die Verwendung von personenbezogenen Kundendaten für Werbung nötig. Diese Praxis üben deutsche Unternehmen bereits seit Jahren gemäß der BDSG-Novelle aus. Vorsicht ist jedoch bei Altdaten geboten, wo Adressen ohne Beachtung der seit langem geltenden Vorgaben entweder selbst erhoben oder aber von Dritten ohne entsprechende Nachweismöglichkeit erworben wurden. Soweit nicht schon längst geschehen, sollten die betroffenen Unternehmen spätestens jetzt ein Daten-Audit durchführen, um ihr E-Mail-Marketing rechtsicher zu machen“, sagt RA Michael Neuber, Justiziar des BVDW.