Adzine Top-Stories per Newsletter
PERFORMANCE

Anruf nach dem Lead

24. November 2011 (rr)

Digital Response, Dienstleister im Bereich der performance-basierten Online-Kampagnen, bietet ein neues Verfahren für die Leadgenerierung an. Das Verfahren zur zweistufigen Zustimmung des Empfängers ist eine Anpassung an das Urteil vom Bundesgerichtshof zur Zulässigkeit von Werbeanrufen.

Von Seiten des Gesetzgebers besteht seit längerem die Vorgabe, dass der Werbemittelversand und -einsatz nur zulässig ist, wenn der Empfänger im Wege des zweistufigen Zustimmungsverfahrens, auch als „Double Opt-In“ bezeichnet, der Nutzung seiner Kontaktdaten für Marketingzwecke zustimmt.

Das diesjährige Urteil vom Bundesgerichtshof hat dieses Verfahren auch auf Akquiseanrufe ausgeweitet. Wird im Rahmen einer Online-Marketing-Kampagne die Telefonnummer des Teilnehmers erhoben, muss nun nach Angabe von Digital Response eine telefonische Abfrage des Einverständnisses erfolgen. Dies sei für die Überprüfung von Telefonnummern und zur Korrektur falscher Eingaben nötig. Denn die Eintragung von Telefonkontakten sei über gängige Onlineformulare fehleranfällig.

Mathias Seidler

„Das Qualitätsmerkmal unserer Marketing-Kampagnen sind lückenlos verifizierte Datensätze, die ab sofort das Double Opt-In für die Telefonkommunikation mit einschließen“, sagt Mathias Seidler, Geschäftsführer des Hamburger Unternehmens Digital Response, und fügt hinzu: „Durch den neuartig aufgestellten Prozess können wir eine weitere Verifizierung der Daten vornehmen. Unsere erfolgsbasierten Kampagnen werden damit im Sinne des Verbraucherschutzes und insbesondere mit größter rechtlicher Sicherheit für den Werbetreibenden umgesetzt.“