Adzine Top-Stories per Newsletter
SOCIAL MEDIA

YouTube darf nicht live gehen

12. Juli 2011 (rr)

Wie ZDF-Hyperland berichtet, ist es YouTube derzeit nicht möglich, in Deutschland Livestreaming anzubieten. Grund dafür sind die hierzulande vorherrschenden Mediengesetze. Die Regelung zur Zulassung von privaten Rundfunkangeboten ist technologieneutral und beinhaltet somit das Internet.

Nach Paragraph 2, Absatz 1 und 3 des Rundfunkstaatsvertrages fallen laut Angabe von Hyperland alle Angebote, die linear und für einen zeitgleichen Empfang bestimmt sind, unter die Zulassungspflicht. Nur wer sein Angebot so gestalte, dass es keinen journalistisch-redaktionellen Charakter habe oder dafür sorge, dass weniger als 500 Nutzer gleichzeitig zuschauen können, sei nicht betroffen.

Bei der Einordnung eines Livestreams ergeben sich bei dieser rechtlichen Vorgabe Probleme. Ob eine Sendung im Netz journalistisch-redaktionellen Charakter hat oder ein privater Stream unter Freunden ist, könnte sich wohl nicht immer klar bestimmen lassen. Und den Livestream-Zugriff auf 500 Nutzer zu beschränken, ist für YouTube wohl auch keine Lösung.

Die Google-Tochter hat Hyperland zufolge bisher ein eigenes Livestreaming-Angebot in Deutschland nur getestet, zum Beispiel mit der Übertragung der hauseigenen Talentshow ‚Secret Talents‘. Ausgewählten Partnern in den USA stelle YouTube Livestreaming seit April 2011 zur Verfügung.