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GEMA bricht Verhandlungen mit YouTube ab

10. Mai 2010

Seit einem Jahr verhandelten GEMA und YouTube erfolglos über einen neuen Lizenzvertrag für Musiknutzungen in Deutschland. Nun hat die GEMA die Verhandlungen mit YouTube abgebrochen. Leidtragende des Streites sind neben den Urhebern der musikalischen Werke, die von YouTube genutzt werden, auch die Musikindustrie und natürlich YouTube selbst.

Dr. Harald Heker, GEMA

Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, erläutert das Ziel des Verhandlungsabbruchs und der Forderung der internationalen Partner wie folgt: „Die Verhandlungen mit YouTube haben leider bisher nicht zu einem akzeptablen Ergebnis geführt. Wir möchten deutlich machen, dass YouTube durchaus für die illegalen Angebote zur Verantwortung gezogen und theoretisch gezwungen werden könnte, die Inhalte zu löschen bzw. den Zugriff darauf zu sperren. Das eigentliche Ziel ist jedoch, eine angemessene Vergütung der Urheber zu erreichen und dafür mit YouTube zu einer neuen Vertragsvereinbarung zu gelangen, die für beide Seiten annehmbar ist.“

Die GEMA fordert, begleitend zum Abbruch der Verhandlungen, gemeinsam mit acht weiteren Musikautorengesellschaften von YouTube, rund 600 der von dem Videoportal seit dem 1. April 2009 illegal genutzten Werke zu löschen bzw. den Abruf von Deutschland aus zu sperren. Zu den Mitgliedern des internationalen Verbunds gehören u. a. die US-amerikanischen Autorengesellschaften ASCAP, BMI und SESAC, die französische SACEM und die SIAE (Italien).

„Das Problem der illegalen Nutzung ist durch das Internet mittlerweile ein internationales. Plattformen wie Youtube sind nicht national beschränkt“, sagt Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA. „Deshalb müssen wir weltweit agieren und haben uns mit acht weiteren Musikautorengesellschaften zu einer Allianz zusammengeschlossen. Gemeinsam repräsentiert dieser internationale Verbund etwa 60 Prozent des Weltrepertoires.“

Die Forderung nach Löschung der ausgewählten Werke bzw. Sperrung des Abrufs von Deutschland aus soll ein Zeichen setzen, dass die internationalen Verwertungsgesellschaften die anhaltende illegale Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke nicht akzeptieren.

„Betreiber von Online-Plattformen, die mit der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken wie im Fall von YouTube Millionen an Werbeeinnahmen generieren, müssen dafür sorgen, dass diejenigen, die diese Werke schaffen und damit den sogenannten Content liefern, angemessen vergütet werden“, betont Dr. Harald Heker.

Die Videocommunity YouTube ist aber auch für junge Musiker ein wichtiges Marketing- und Promotionvehikel. Die Leittragenden dieser Situation sind nicht nur die User, sondern auch die Künstler, die über YouTube ihre Musik und damit ihre Neuerscheinungen promoten wollen. „YouTube ist wegen seiner Reichweite der ideale Kanal, um über Musikvideos die neuen Werke meiner Kunden zu promoten“, erklärt zum Beispiel der Musikpromoter Matthias Bischoff von Add On Music. „Die Situation ist für uns alles andere als ideal, aber wegen der großen Reichweite muss ein Künstler noch lange nicht vor einem Videoportal auf die Knie fallen“, so ein Vertreter aus der Musikindustrie, der anonym bleiben möchte.

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