Unter dem Banner des „Digital Omnibus“ will die EU-Kommission bestehende Regelwerke wie DSGVO, E-Privacy und angrenzende Themen konsolidieren. Der Omnibus soll Bürokratie abbauen und die Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken. Bislang handelt es sich um einen Entwurf, der sich noch im politischen Prozess befindet. Doch was Ende 2025 zunächst als Initiative zur Vereinfachung der europäischen Digitalregulierung begann, hat sich binnen weniger Monate zu einem stark umstrittenen Vorhaben entwickelt. Denn mit der Vorstellung konkreter Entwürfe und der anschließenden öffentlichen Konsultation kippte die Stimmung. Insbesondere der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) warnt vor einem Gegenteil dessen, was der Omnibus leisten soll. Er sieht mehr Komplexität statt weniger und eine Gefährdung datengetriebener Geschäftsmodelle voraus.
Grundsätzlich stellt sich der BVDW nicht gegen das Vorhaben. So begrüßt der Verband ausdrücklich einzelne Ansätze, wie beispielsweise die geplante Klarstellung beim Personenbezug, eine stärkere Rolle der Pseudonymisierung oder eine spezifische Rechtsgrundlage für KI-Trainings- und Betriebsprozesse. Diese Ansätze könnten tatsächlich zu mehr Rechtssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit beitragen.
Technisch nicht umsetzbar?
Doch lautet sein Urteil letztlich, dass dieses Potenzial verspielt wird. Der Omnibus drohe, “vom Befreiungsschlag zum Bumerang” zu werden, heißt es. In der Kritik stehen besonders zwei geplante Regelungen. Dabei handelt es sich erstens um neue Vorgaben für den Zugriff auf Endgeräte und zweitens um verpflichtende, maschinenlesbare Einwilligungs- und Widerspruchssignale.
Nach Einschätzung des BVDW entsteht daraus ein widersprüchliches Regelwerk mit erheblichen Umsetzungsproblemen, das bestehende Probleme nicht löst, sondern sogar noch verschärft. So warnt der BVDW vor einem „Doppelregime“ zwischen DSGVO und E-Privacy, das zusätzliche Rechtsunsicherheit erzeugt. In der Praxis drohten statt weniger Cookie-Banner neue Interaktionsebenen. Automatisierte Einwilligungssignale könnten zudem dazu führen, dass zusätzliche Abhängigkeiten von Gatekeepern wie Browseranbietern und Betriebssystemen entstehen. Gerade dies soll eigentlich durch bestehende EU-Wettbewerbsregulierung wie den Digital Markets Act (DMA) verhindert werden.
Das Open Web und der Mittelstand als Leitragende
Das Open Web sei davon besonders betroffen, schreibt der Verband in seiner Stellungnahme. Viele digitale Angebote in Europa sind auf arbeitsteilige Wertschöpfungsketten angewiesen, zum Beispiel zur Reichweitenmessung, Attribution oder Betrugsprävention. Durch die vorgeschlagenen Regeln könnten unter anderem diese Bereiche unter Druck geraten. Damit stünden nicht nur datenbasierte Geschäftsmodelle, sondern auch die Refinanzierung journalistischer Angebote auf dem Spiel, was perspektivisch zu einer weiteren Verschiebung von Marktanteilen hin zu großen Plattformen führen könnte.
Der Entwurf verfehle die technische Realität digitaler Systeme. Viele der vorgesehenen Regelungen – etwa zur geräteübergreifenden Berücksichtigung von Nutzersignalen oder zu festen Fristen für Einwilligungsentscheidungen – seien in der Praxis kaum konsistent umsetzbar. Statt Entlastung entstünden neue operative und rechtliche Unsicherheiten.
„Was als Vereinfachung gedacht war, erzeugt neue technische Komplexität und schwächt insbesondere die mittelständisch geprägte europäische digitale Wirtschaft”, meint BVDW-Präsident Dirk Freytag. “Das Vertrauen der Menschen in unsere Angebote ist unser wichtigstes Kapital. Eine unausgereifte Cookie-Doktrin gefährdet genau das und damit Geschäftsmodelle, Arbeitsplätze und das Wachstum in Deutschland. Die Bundesregierung muss jetzt im Europäischen Rat klar Position beziehen: Regelungen, die legitime datenbasierte Modelle faktisch unmöglich machen, dürfen nicht Realität werden. Wir brauchen echte Vereinfachung statt neuer Fesseln.“
BVDW legt Forderungskatalog vor
Entsprechend deutlich fallen die Forderungen des BVDW aus. Der Verband plädiert für konsequent risikobasierte Regulierung, bei der Einwilligungspflichten auf risikointensive Datenverarbeitungen beschränkt werden. Technisch nicht umsetzbare Vorgaben sollten gestrichen, Doppelstrukturen vermieden und bestehende Geschäftsmodelle geschützt werden. Weiter geht der Forderungskatalog damit, das System maschinenlesbarer Einwilligungssignale in seiner aktuellen Form komplett zu streichen.
Mit dem Ende der öffentlichen Konsultationsphase zeigt sich wieder einmal, dass gut gemeinte Nachbesserungen in den Digital-Regelwerken in der Praxis erhebliche Risiken für die Digitalwirtschaft hervorbringen können. Die Profiteure sind oftmals diejenigen, die bereits eine dominante Vormachtstellung innehaben. Ob Europa den Spagat zwischen Regulierung und digitaler Innovationsfähigkeit meistern kann, ist zumindest aus Sicht der Verbände mehr als fraglich. Immerhin betont der BVDW, dass der Entwurf durchaus sinnvolle Ansätze enthält.
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