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Pop-Under-Verbot: Google macht die Regeln

13. Juli 2017
Grafik: Screenshot Adsense

Google zwingt Publisher, die sich durch AdSense monetarisieren, auf Pop-Under-Ads zu verzichten. Andernfalls würden auf der entsprechenden Seite keine Google Ads mehr ausgepielt werden. In einem Blog-Beitrag gab der Internetriese die Änderung seiner Richtlinien bekannt.

Pop-Under-Anzeigen werden, wie Pop-Ups auch, in einem separaten Browserfenster geladen. Die Werbung öffnet sich im Hintergrund und ist erst sichtbar, wenn der Nutzer seinen Browser minimiert oder schließt. Besonders beliebt waren diese Anzeigen bei den Nutzern zwar noch nie, allerdings werden sie insbesondere in der Verlagswelt gern und erfolgreich im Abo-Marketing für die Generierung von Leads eingesetzt, hier oft in Verbindung mit Incentives.

Für Google seien die Anzeigen nicht mit einer guten User Experience zu vereinbaren. Durch die Änderung verzichtet das Unternehmen nicht nur auf das Ausspielen von Werbung innerhalb der Pop-Under-Fenster, sondern auch generell auf Publisher-Partner, die solche Ads - auch von anderen Werbetreibenden bzw. Werbeplattformen bei sich ermöglichen. Bei Desktop- Pop-Ups verhält sich Google etwas weniger restriktiv. Hier sind Pop-Ups mit einer Limitierung von drei Pop-Ups-Ausspielungen erlaubt, ehe Google die Notbremse zieht.

Es ist nicht das erste Mal, dass Google zur Werbepolizei wird. Erst im letzten Jahr wurde angekündigt, dass Mobile-Seiten, die Pop-Ups und Interstitials nutzen, im Suchmaschinen-Ranking herabzustufen.

Quelle: AdSense

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