Zum 1. August ist das das Gesetz gegen Kostenfallen im Internet in Kraft getreten. Ab sofort ist also die kostenpflichtige Bestellung im Internet einheitlich geregelt. Das Gesetz verlangt einen deutlich sichtbaren Button mit eindeutiger Beschriftung. „Anmeldung“, „weiter“ oder auch das bisher gebräuchliche „Bestellen“ sind dem neuen Fernabsetzrecht nach nicht explizit genug.
Die Regelung erfasst aber nicht nur den Button, sondern fordert auch, alle Informationen "unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung stellen". Fehlt die Bestätigung des Verbrauchers oder gab es keinen korrekt beschrifteten Button, so kommt ein wirksamer Vertrag nicht zustande. Im Zweifel muss der Unternehmer beweisen, dass er seinen Informationspflichten ausreichend nachgekommen ist. Eine entsprechende Regelung war bereits in die am 22. November 2011 verkündete europäische Verbraucherrechterichtlinie aufgenommen worden. Deren Umsetzung muss aufgrund einer zweijährigen Umsetzungsfrist erst bis Juni 2014 in Deutschland verbindlich erfolgen. Mit der Buttonlösung setzt Deutschland die Vorgabe aus der Richtlinie also sehr zeitig um.
Einen ausführlichen Bericht über die neue Richtlinie und ihre Konsequenzen finden im ADZINE Fachartickel:
Button-Lösung: Was Shopbetreiber und Portalanbieter jetzt ändern müssen
von Martin Schrimbacher
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