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ECOMMERCE

Jugendschutz durch E-Postbrief

13. Oktober 2011 (sb)

Beim Kauf von alterbeschränkten Online-Inhalten gibt es nun eine neue Möglichkeit die Volljährigkeit nachzuweisen. Der E-Postbrief wird nun eingesetzt um übergreifenden Jugendschutz zu gewährleisten, was von der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) bestätigt wurde.

Mit der Einstufung „übergreifendes Jugendschutz-Konzept“ durch die KJM besitzt der E-Postbrief das höchstmögliche Qualitätsniveau zur Altersprüfung im Internet. Onlinehändler, die den E-Postbrief bei Kundenbestellungen einsetzen, erfüllen somit bei korrekter Umsetzung die rechtlichen Vorgaben des Jugendschutzes.

Die Altersprüfung vor Download mithilfe des E-Postbriefes läuft wie folgt ab:
Der Kunde gibt bei der Online-Bestellung seine E-Postbrief-Adresse an. Sie ist ein Beleg für seine Identität und seine Volljährigkeit: Denn für den E-Postbrief kann man sich erst ab 18 registrieren lassen, in der Postfilile und nur gegen Vorlage des Personalausweises.

Der Online-Anbieter sendet dem Besteller nun einen Sicherheitscode an dessen E-Postbrief-Adresse. Mit diesem Code kann der Kunde die Online-Bestellung abschließen und den Download starten. Für indizierte Software und Content, die besonderen Jugendschutzbestimmungen unterliegen, gibt der Käufer als zusätzliche Sicherheitsstufe noch eine Handy-Tan ein.

„Der E-Postbrief ermöglicht Anbietern von Bezahl-Downloads durch die attestierte Altersverifikation neue Chancen zur Vermarktung ihrer Produkte“, sagt Ralph Wiegand, Mitglied des Bereichsvorstands Brief der Deutschen Post.

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