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Street View: Google stimmt der Löschung der Originaldaten zu

17. Juni 2009 (rt)

Google hat sich mit dem hamburgischen Datenschutzbeauftragen Prof. Dr. Johannes Caspar über den Start von Street View in Deutschland geeinigt. Danach werden die Daten derjenigen, die bei dem Unternehmen Widerspruch gegen Abbildungen von Person, Grundstück oder Kfz eingelegt haben, im Rahmen einer vom Zeitpunkt der Widerspruchseinlegung abhängigen Frist nun auch in den Rohdaten endgültig unkenntlich gemacht.

Die "Street View"-Funktion von Google Maps ermöglicht es, 360-Grad-Panoramafotos auf Straßenniveau anzusehen. Mit ihr können Internetnutzer zahlreiche Städte auf der ganzen Welt im Internet bereisen und die öffentlichen Straßen dieser Städte virtuell entlang
spazieren. Beispielsweise um Restaurants und Hotels bereits vor Ankunft  usfindig zu machen, Urlaubsorte zu erkunden und vieles mehr.

Die Funktionen und Möglichkeiten von Street View sind auf großes Interesse in der Öffentlichkeit gestoßen. In die Debatten der vergangenen Wochen und Monaten haben sich immer wieder auch Bedenken in Hinblick auf den Schutz der Privatssphäre von Personen gemischt. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Caspar, begrüßt das Einlenken zur Unkenntlichmachung von Rohdaten seitens Google: "Google hat rechtzeitig die Gelegenheit genutzt und ist auf unseren Kompromissvorschlag in allen Punkten eingegangen. Ursprünglich hatten wir zwar die Zusage der Unkenntlichmachung des gesamten Rohdatenbestands gefordert, können mit dem Ergebnis aber sehr zufrieden sein.

Google Street View, Quelle: Google

Caspar weiter: „Wir können aufgrund der Zusagen nun vom Erlass rechtlicher Maßnahmen absehen, die ohnehin nur beschränkte Wirksamkeit hätten. Im weiteren Verlauf werden wir die sachgerechte und zügige Durchführung der Zusagen genau beobachten. Auch wenn eine Überprüfung der Umsetzung der Widersprüche durch nationale Datenschutzbehörden in der Hauptniederlassung von Google in den USA nicht möglich ist, gehen wir fest davon aus, dass die Verarbeitung der Daten dort wie vereinbart erfolgt. Denn künftig garantiert Google eine umfassende Dokumentation des Ablaufs des Widerspruchsverfahrens von der Einlegung bis hin zur Löschung sowie eine Beschreibung der technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit den Rohdaten.“

Die Aufsichtsbehörde ist mit ihren Forderungen damit an den Rand dessen gegangen, was rechtlich möglich und vor allem durchsetzbar ist. Die Diskussion über Street View hat auf sehr eindrückliche Weise aufgezeigt, dass das informationelle Selbstbestimmungsrecht in der digital vernetzten globalen Informationsgesellschaft nicht wirksam mit dem angestaubten Instrumentarium des ursprünglich aus den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts stammenden Bundesdatenschutzgesetzes zu gewährleisten ist.

„Damit ist der Gesetzgeber künftig gefordert, effiziente und vollziehbare Regelungen zum Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts zu schaffen. Dies betrifft vor allem die völlig unbefriedigende Rechtslage, dass Datenschutzbehörden gegen die unzulässige Erhebung bzw. Verarbeitung von Daten keine Untersagungsverfügung erlassen können. Diese im deutschen Verwaltungsrecht wohl einmalige Situation, dass rechtswidriges Verhalten von der Fachbehörde nicht unterbunden werden kann und geduldet werden muss, bedarf dringend einer Korrektur. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist bereit, sich an der Diskussion über eine Novellierung des Datenschutzgesetzes zu beteiligen“, so Caspar abschließend.