Google hat zwei Gerichtsverfahren verloren, die sich mit dem Copyright an Thumbnails (Vorschaubilder) befassten. Das Gericht urteilte, dass das Anzeigen von Vorschaubildern auf der Suchergebnisseite der Bildersuche von Google gegen Kopierrechte verstoße, auch, wenn die Bilder eine wesentlich geringere Auflösung und Größe besäßen.
Der deutsche Photograph Michael Bernhard sah seine Urheberrechte verletzt, weil Vorschaubilder seiner Photos bei Google angezeigt wurden. Thomas Horn sah die Urheberrechte an seiner Comicfigur "PsykoMan" verletzt. Da durch das Anzeigen von Vorschaubildern keine neuen Werke erschaffen würden, dürften diese nicht ohne Einwilligung des Copyright-Inhabers genutzt werden.
Letztgenanntes Urteil ist nicht rechtskräftig; Google wird in Berufung gehen, wenn nötig, bis in die letzte Instanz, wie Google-Sprecher Kay Oberbeck dem ORF mitteilte.
Die Urteile könnten weiterreichende Folgen haben, wenn noch weitere Copyright-Inhaber ihre Rechte verletzt sehen.
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