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SOCIAL MEDIA - Datenschutz

ULD: Abschaltung der Gesichtserkennung reicht nicht

24. September 2012 (sb)

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) um Thilo Weichert scheint mit Facebook noch lange nicht fertig zu sein. Nachdem die irischen Datenschutz-Kollegen am Freitag Facebook nach Abschaltung der biometrischen Gesichtserkennung volle Datenschutzkonformität bescheinigten, legt die Datenschutzbehörde Schleswig-Holsteins noch einmal nach.

Zwar sei es „erfreulich", dass Facebook offensichtlich bereit ist, die von deutschen Datenschutzbehörden heftig angegriffene biometrische Gesichtserkennung abzuschalten und die Daten zu löschen. Allerdings sei dies wahrscheinlich eine Reaktion darauf, dass in Deutschland bereits Verfahren gegen den Internetriesen eingeleitet wurden, die zu einem Gerichtsverfahren geführt hätten.

Zudem seien wesentliche Punkte der ULD-Kritik in der Erklärung der irischen Kollegen, die Facebook bescheinigten, die Vorschläge der Datenschützer "vollständig zur vollen Zufriedenheit umgesetzt" zu haben, weder aufgegriffen noch widerlegt worden. Dazu gehöre beispielsweise die neu eingeführte Chatüberwachung, die laut Thilo Weichert gegen das Telekommunikationsgesetz verstoße. Außerdem kritisiert das ULD, dass Facebook immer noch keine pseudonyme Nutzung erlaubt.

Thilo Weichert

Deshalb werden Thilo Weichert und das ULD weiterhin gegen Facebook vorgehen: „Wir werden den beschwerlicheren Weg der rechtlichen Klärung weitergehen. Dabei werden andere Aufsichtsbehörden einbezogen, so wie dies jüngst mit der US-amerikanischen Federal Trade Commission geschehen ist. Angesichts des Umstands, dass Geschäftspolitik und Datenverarbeitung Facebooks in den USA festgelegt werden, betrachten wir Facebook Inc. in Kalifornien als verantwortliche Stelle. Das ULD konnte in der bisherigen über einjährigen Auseinandersetzung mit den Unternehmensteilen in Irland und Deutschland nicht feststellen, dass Facebook einen konstruktiven Ansatz in Sachen Datenschutz verfolgt.“