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SMS-Werbung nicht länger anonym

Andreas Habel, 20. Juli 2007

Wer ungebetene Werbung per SMS auf sein Handy bekommt, kann sich zukünftig legitim zur Wehr setzen. Heute entschied der Bundesgerichtshof, dass die Mobilfunkanbieter verpflichtet sind, Namen und Adressen von Spam-Versendern an die betroffenen Nutzer weiterzugeben.

Im konkreten Fall wandte sich ein Opfer ungebetener Handy-Werbung an T-Mobile, um den Absender der Nachrichten zu erfahren. Der Mobilfunkanbieter weigerte sich, das Opfer klagte und auch die Revision von T-Mobile wurde zurückgewiesen. Das Urteil: nicht nur Verbände, sondern auch Privatleute müssen das Recht haben, zivilrechtlich gegen unverlangte Werbeanrufe vorgehen zu könnten (I ZR 191/04, vom 19. Juli 2007).