Der IAB aktualisiert seine Bedingungen für Consent-Management-Plattformen (CMP) und stellt klar, dass eine CMP einen Consent nur generieren darf, wenn eine “eindeutige zustimmende Handlung des Nutzers” vorliegt. Eine gültige Einwilligung im Sinne der DSGVO muss vielen Kriterien genügen. Unter anderem muss sie explizit gegeben werden. Das heißt, es ist ein aktives Verhalten erforderlich. Vorab angekreuzte Kästchen genügen gem. Erwägungsgrund 32 DSGVO ausdrücklich nicht. Die Wirklichkeit sieht vielerorts allerdings noch anders aus.
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