An diesem Montag wurde bekannt, dass die ehemaligen dmexco-Macher Frank Schneider und Christian Muche von der Beratungsgesellschaft KDME vor dem Oberlandesgericht Köln einen Etappensieg verbuchen konnten. In einem Hinweisbeschluss hat das OLG mitgeteilt, dass es die Berufung der Koelnmesse für „offensichtlich unbegründet“ hält und die KDME daher nicht wettbewerbswidrig gehandelt hat. KDME folgert daraus: Die ausgesprochene Kündigung gegenüber den KDME-Geschäftsführern seitens der Koelnmesse war unwirksam, der laufende Vertrag bis zum 30.9.2018 gültig. KDME wolle daher Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Koelnmesse widerspricht dieser Interpretation des OLG-Beschlusses nun öffentlich.
»