BVDW und ZAW haben scharf das neue Positionspapier der Datenschutzkonferenz (DSK) kritisiert. Darin haben die 16 Aufsichtsbehörden der Bundesländer ihre Position zur einwilligungsbasierten Datenverarbeitung sowie die Anwendbarkeit des Telemediengesetzes (TMG) für nicht öffentliche Stellen ab dem 25.Mai, also mit Inkraftreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), definiert. Die DSK nimmt darin die Position ein, dass jegliche Datenverarbeitung zukünftig stets die Einwilligung der Nutzers erfordert. Damit fiele das „Berechtigte Interesse“ als Rechtfertigungsnorm für ein Werbetracking und das User-Profiling weg. Und zwar mit dem 25. Mai als Stichtag.
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